Tagesmütter für Barnim e.V.

Kindertagespflegeverein 

Informationen für Tagespflegepersonen

An dieser Stelle möchten wir über das "Aktionsprogramm Kindertagespflege: Förderung von Festanstellungsmodellen" informieren.

Was sind die Ziele des Programms?

Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes finanzierte Aktionsprogramm Kindertagespflege begleitet den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Als familiennahe Betreuungsform trägt der Ausbau der Kindertagespflege zur gleichberechtigten Teilhabe beider Elternteile, insbesondere aber von Frauen, am Arbeitsmarkt bei. Gleichzeitig kommt der Ausbau der Kindertagespflege als wichtiger Baustein frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung den Kindern zugute.

Ein Ziel der Förderung ist die Schaffung eines für die Eltern möglichst niedrigschwellig angelegten Beratungs- und Vermittlungssettings. Ein weiteres Ziel ist die Ansprache potentieller Tagespflegepersonen und die Erprobung von tragfähigen Modellen der Festanstellung in der Kindertagespflege. Kindertagespflege soll mittelfristig eine anerkannte und angemessen vergütete erzieherische Erwerbstätigkeit werden.

Erfahrungen aus den bisherigen Aktivitäten im Aktionsprogramm Kindertagespflege zeigen, dass für die Gewinnung neuer Kindertagespflegepersonen sowie bei der Sicherung der vorhandenen Fachkräfte die Festanstellung von Kindertagespflegepersonen ein zielführender Ansatz sein kann.

Die höhere ökonomische Sicherheit und verbesserte soziale Absicherung (z. B. im Krankheitsfall oder bei Urlaub) sowie geregelte Abläufe und institutionalisierte Netzwerkstrukturen, die auch regelmäßige Zusammenkünfte und fachlichen Austausch begünstigen, können deutliche Vorteile für Kindertagespflegepersonen darstellen. Aus Sicht der Eltern und der Kinder können Festanstellungsmodelle eine größere Verlässlichkeit (auch im Hinblick auf die Qualitätssicherung) und Versorgungskontinuität gewährleisten. Auch den Kommunen bietet sich durch die Festanstellung eine den institutionellen Angeboten vergleichbare Zuverlässigkeit und Planbarkeit; die Vereinheitlichung und dauerhafte Verankerung von Qualitätsstandards.

Das Programm besteht aus zwei Komponenten, die einzeln beantragt werden können.

Was sind die Bestandteile des Programms? 

  •  Mit der ersten Komponente werden ausschließlich die Personalkosten für die neu anzustellenden Tagespflegepersonen gefördert. Arbeitgeber, die Kindertagespflegepersonen entsprechend den Förderbedingungen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, erhalten eine Förderung für anteilige Personalausgaben und eine Pauschale für Verwaltungskosten.
  • Die zweite Komponente fördert die Strukturen für eine niedrigschwellige Beratung sowie die Entwicklung und den anschließenden Aufbau von Festanstellungsmodellen. Die Förderung knüpft an die in Säule 1 des Aktionsprogramms Kindertagespflege unterstützten Vorhaben an, deren Aufgabe in der Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Gewinnung, Qualifizierung (nach einem einheitlichen Mindeststandard), Vermittlung und fachlichen Begleitung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege im Wirkungsfeld erforderlichen Personals bestand.

Das Bundesprogramm gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben, wenn Tagespflegepersonen nach TVöD SuE mindestens nach Gruppe S 2 angestellt werden, die eine Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum oder vergleichbaren Curricula und eine gültige Pflegeerlaubnis nachweisen. Der Anstellungsträger kooperiert mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der das Modell zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen unterstützt und in die kommunale Jugendhilfeplanung integriert.

Welche Personalausgaben können konkret gefördert werden? 

Die Eignungsfeststellung sowie die Vermittlung der angestellten Kindertagespflegepersonen erfolgt nachweislich durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder durch den beauftragten freien Träger. Es können sowohl selbständig tätige als auch neu gewonnene Kindertagespflegepersonen angestellt werden. Sie können im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen wie z. B. in Räumen des Anstellungsträgers tätig sein.

Ein Zuschuss zu den Personalausgaben wird gewährt, sofern dadurch ein neuer Platz sowie ein neues Anstellungsverhältnis in der Kindertagespflege beim Anstellungsträger entsteht und dieser sich verpflichtet, die Kindertagespflegeperson auch nach Ablauf der geförderten Beschäftigungszeit mindestens für den gleichen Zeitraum weiter zu beschäftigen (mindestens 24-monatiges Arbeitsverhältnis). Von der Förderung ausgeschlossen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

Anstelle der Förderung mit Mitteln aus dem ESF kommt unter Umständen die vorrangige Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Grundsicherungsstellen mit einem Eingliederungszuschuss in Betracht. Ein Eingliederungszuschuss zum Ausgleich einer Minderleistung kann allerdings nur dann gewährt werden, wenn die Tagespflegeperson trotz der geforderten Mindestqualifizierung ein Leistungsdefizit in Bezug auf die stellenbezogenen Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes aufweist.

Zur Schaffung eines niedrigschwelligen Angebotes sollen Antragsteller gefördert werden, die bereits im öffentlichen Auftrag die Qualitätssicherung in der Kinderbetreuung/Kindertagespflege und die Weiterentwicklung der lokalen Infrastruktur zur fachlichen Begleitung der Tagespflegepersonen und Beratung interessierter Eltern umsetzen. In gut erreichbarer Lage gewährleistet eine geeignete Fachkraft in einer niedrigschwelligen Beratungsstelle die Beratung und die Vermittlung von Tagespflegepersonen. Zur Entwicklung eines nachhaltigen Konzeptes zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen kooperiert der Antragsteller mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter, insbesondere mit der/dem Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) am Arbeitsmarkt sowie mit einschlägigen Partnern im Sozialraum. Das geplante Festanstellungsmodell ist oder wird Bestandteil der kommunalen Jugendhilfeplanung.

Welche Maßnahmen zur Strukturförderung sind förderfähig?

Für die Komponente Personalausgaben für fest anzustellende Kindertagespflegepersonen im Rahmen des „ktionsprogramms Kindertagespflege – Festanstellung von Kindertagespflegepersonen" werden ab dem 01.06.2012 bis längstens 31.12.2014 Fördermittel in Höhe von 8 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und Bundesmitteln über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung gestellt.

Wie hoch sind die Zuwendungen für Personalausgaben der fest anzustellenden Kindertagespflegepersonen?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse von Personalausgaben für Tagespflegepersonen in Höhe von maximal 50% des Arbeitgeber-Brutto für die Dauer von max. 12 Monaten in Form der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Bemessungsgrundlage ist das zuwendungsfähige Arbeitgeber-Brutto. Für indirekte Ausgaben wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 7% des Gesamt-Arbeitgeber-Brutto für jede neu festangestellte Kindertagespflegeperson gewährt.

Für die Komponente Strukturförderung im Rahmen des „ktionsprogramms Kindertagespflege – Modelle der Festanstellung von Kindertagespflegepersonen" werden in der Laufzeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2013 Fördermittel in Höhe von 2 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und Bundesmitteln über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung gestellt werden.

Wie hoch ist die Strukturförderung des „Aktionsprogramms Kindertagespflege – Modelle der Festanstellung von Kindertagespflegepersonen"?

Für jeden Modellstandort steht ein Förderhöchstbetrag von max. 30.000 Euro zur Verfügung. Die Bewilligung der Förderung beträgt 12 Monate. 3

Antragsberechtigt für beide Komponenten sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. auch Unternehmen) sowie Personengesellschaften.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für beide Komponenten sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. auch Unternehmen) sowie Personengesellschaften.

Was ist bei der Antragstellung auf Zuwendungen für Personalausgaben der fest anzustellenden Kindertagespflegepersonen zu beachten?

  • Die Festanstellung der geförderten Kindertagespflegepersonen erfolgt in Form von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von mindestens 15 Stunden.
  • Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Mindestqualifizierung von 160 UE gemäß dem DJI-Curriculum oder vergleichbarer Curricula und eine gültige Pflegeerlaubnis.
  • Die Kindertagespflegepersonen werden nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE), mindestens nach Gruppe S 2 angestellt.
  • Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens 24 Monate geschlossen werden (Nachweis durch Vorlage des Arbeitsvertrags).
  • Die neu geschaffenen Plätze sind eindeutig der Kindertagespflege zuzuordnen und lassen sich zur institutionellen Kinderbetreuung abgrenzen.
  • Wird die Festanstellung durch einen freien Träger oder ein Unternehmen umgesetzt, ist die Zusammenarbeit mit dem zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe zwingend und mittels Kooperationsvereinbarung nachzuweisen. Aus der Kooperationsvereinbarung geht hervor, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Modell der Festanstellung von Kindertagespflege unterstützt und es Bestandteil der kommunalen Jugendhilfeplanung bzw. der kommunalen Bedarfsplanung ist.
  • Die Eignungsfeststellung und die Vermittlung der Betreuungsverhältnisse erfolgt durch das Jugendamt bzw. durch vom Jugendamt beauftragte Dritte. Die festangestellten Tagespflegepersonen können sowohl bereits tätige als auch neu gewonnene Tagespflegepersonen sein. Sie können im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in Räumen des Anstellungsträgers tätig sein.

Was ist bei Antragstellung zur Strukturförderung zu beachten?

Die Anträge müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Allgemeine Informationen zum Antragsteller/ zur Antragstellerin
  • Darstellung der Verankerung/Vernetzung im Sozialraum, u. a. aktive Netzwerkarbeit mit kommunalen Einrichtungen, Arbeitsagentur, Jobcenter, Unternehmen
  • Darstellung der Beratungssituation der Eltern bezüglich der Kindertagespflege
  • Situations- und Bedarfsanalyse der Kindertagespflege im Wirkungsfeld vor allem im Hinblick auf Festanstellung
  • Spezifische Zielsetzungen
  • Detailliertes Konzept zur Umsetzung einer niedrigschwelligen Beratungsstruktur
  • Detailliertes Konzept zur Umsetzung eines Festanstellungsmodells (oder mehrerer)
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan.

Im Rahmen der Antragstellung ist zusätzlich eine selbstverpflichtende Absichtserklärung der relevanten Kooperationspartner vor Ort einzubringen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung der Personalausgaben ist fortlaufend ab dem 01.06.2012 bis längstens 31.12.2013 möglich. Die Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses der Servicestelle vollständig vorliegen.

Das Antragsverfahren für die Strukturförderung beginnt am 15.05.2012 und endet am 15.06.2012.

Ab sofort können Sie Ihr Interesse an der Antragstellung für beide Komponenten bekunden. Die Interessensbekundung ist keine formale Voraussetzung zur Antragstellung.

Bitte nutzen Sie das Formular und schicken es per E-Mail an die folgende Adresse: interessenbekundung@esf-regiestelle.eu 

Wo gibt es weiterführende Informationen zum Aktionsprogramm Kindertagespflege?

  1. Bei inhaltlichen Fragen:- per E-Mail unter: interessenbekundung@esf-regiestelle.eu oder telefonisch unter: 030 – 25 92 37 60
  2. Bei Fragen zum Antrag bzw. zur Abrechnung: - per E-Mail unter: interessenbekundung@esf-regiestelle.eu oder telefonisch unter: 030 – 28 40 92 30 – Mo, Mi und Fr von 9 bis 12 Uhr und Di und Do von 13 bis 16 Uhr. 

Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen)

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter sind bzw. werden über die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert und unterstützen das Programm an den Modellstandorten.

Darüber hinaus können bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen zur Unterstützung der Initiative zur Förderung von Festanstellungen in der Kindertagespflege beispielsweise auch innovative Projekte zur Fachkräftesicherung nach § 135 SGB III seitens der Arbeitsagenturen unterstützt werden.